R im Kreis ®

Die Anbringung eines ausdrücklichen oder symbolhaften Hinweises auf die Eintragung einer Marke etwa durch das ®-Zeichen ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich, wenngleich dies in zunehmendem Maße zu Werbezwecken praktiziert wird. Irreführend und daher wettbewerbswidrig ist die Hinzufügung eines solchen Schutzrechtshinweises freilich dann, wenn kein Markenschutz besteht.